Erwerb von Wohneigentum in der Schweiz durch Personen aus dem Ausland
Der Erwerb von Wohneigentum und Immobilien durch Personen aus dem Ausland führt immer wieder zu Fragen. Nachfolgend erläutern wir die einschlägigen Bestimmungen auf Basis der geltenden Regelungen im Kanton Zug. Die gesetzlichen Regelungen sind für die gesamte Schweiz verbindlich. Hinsichtlich Bewilligungspflichten gibt es kantonal jedoch teilweise differenzierte Handhabungen.


