Immobilie, Haus, Wohnung schätzen

Schnell und einfach den Wert für Ihre Wohnung oder Ihr Einfamilienhaus bestimmen? Lofthome Immobilien AG bietet einen praktischen und einfachen Dienst für die Berechnung von Richtwerte für Wohneigentum an, neu auch für den Kanton Solothurn.

 

Und so gehts
Richten Sie ein Online-Konto für Immobilienschätzungen ein indem Sie per Paypal oder Bankanweisung den Betrag für die Anzahl gewünschter Immobilienberechungen überweisen. Ihr persönliches Benutzerkonto wird in der Regel sofort freigegeben. Beurteilen Sie anschliessend die Kriterien der Liegenschaft möglichst objektiv und neutral. Nach Abschluss der Berechnung wird das Resultat an Ihre Mailadresse übermittelt.

 

Jetzt mit der Immobilienschätzung starten

Immobilien online schätzen – der Leitfaden von Lofthome.ch

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KOMMENTARE – WAS UNS NUTZER SCHREIBEN

18 Responses to “Immobilie, Haus, Wohnung schätzen”

  1. von O'Brian
    20.09.2010, 23:33
    1

    Kann ich eine Attikawohnung auch bewerten? Wie muss ich diese Daten erfassen?

  2. von Lofthome Immobilien AG
    21.09.2010, 11:34
    2

    Ein solches Objekt ist als Eigentumswohnung erfassen. Es gibt keine eigene Kategorie Attikawohnung. Update 03.02.2011: es gibt neu die Kategorie Eigentumswohnung Attika, welche besondere Bewertungsmasstäbe für diese Objektart anwendet.

  3. von Peter Kurmann
    07.11.2010, 17:45
    3

    Vielen Dank. Ihre Immobilinschätzung ist tatsächlich sehr einfach zu bedienen und das Resultat scheint mir sehr plausibel.

  4. von F. Klaus
    14.11.2010, 08:31
    4

    Nachdem ich erst allle Daten für mein EFH gesammelt habe. war die Berechnung wirklich ein Kinderspiel. Der Bericht ist sehr gut und verständlich. F. Klaus, Zürich.

  5. von Fritz Knabenhans
    02.12.2010, 14:52
    5

    Ich habe meine Eigentumswohnung berechnet und der Richtwert liegt im Vergleich mit angebotenen Objekten an meinem Wohnort fast 10% unter diesen Preisen. Warum ist das so?

  6. von Lofthome Immobilien AG
    04.12.2010, 09:21
    6

    Das kann mehrere Ursachen haben: Vorab gilt: Angebotspreise sind nicht unbedingt die Preise, welche am Ende für eine Wohnung tatsächlich bezahlt werden. Weiter ist zu beachten, dass die Lage (v.a. auch Quartier, Makrolage) einen grossen Einfluss haben kann. Generell liegt eine Abweichung von 10% jedoch innerhalb üblichen Bandbreiten bei Preisbestimmungen.

  7. von Familie Meyer
    16.12.2010, 10:22
    7

    Wir besitzen im Kanton Zürich ein Bauernhaus, welches nicht in der Bauzone liegt. Können wir dieses auch online schätzen?

  8. von Lofthome Immobilien AG
    17.12.2010, 08:44
    8

    Mit Einschränkung ja. Allenfalls lohnt sich eine Expertise vor Ort, da die Bedingungen hier etwas komplexer sind. Für eine Online-Berechnung gehen Sie wie folgt vor:
    Setzen Sie als Fläche für das Grundstück eine bereinigte m2-Fläche ein, die Sie in etwa so berechnen können:

    Grundfläche des Hauses + 10% des weiteren Umschwungs.
    Wenn das Grundstück beispielsweise 3500 m2 misst und das Haus eine Gebäudegrundfläche von 200 m2 aufweist, dann errechnet sich die Fläche für das Grundstück so:

    200 m2 Gebäudegrundfläche + 10% von 3500 m2 = 550 m2. Das Ergebnis ist hier mit einer möglichen Abweichung vom effektiven Marktwert behaftet.

    freundliche Grüsse, Lofthome Immobilien AG

  9. von Andy Schärer
    04.01.2011, 23:18
    9

    ich habe vor 3 monaten über iazi eine schätzung für mein efh gemacht und nun ein mit ihrem programm. die abweichung liegt bei etwa 15 prozent, wobei ihr schätz preis höher berechnet wurde. ist diese abweichung nicht zu gross?

  10. von Lofthome Immobilien AG
    06.01.2011, 09:11
    10

    Die Abweichung liegt an der oberen Grenze. Wir nutzen selbst für Vergleiche auch externe Schätzungen, welche auf statistischen Modellen beruhen. IAZI rechnet nach unserer Erfahrung oft sehr konservative Werte, vor allem in zentralen und gesuchten Lagen.

  11. von H. und S. Wilhelm
    26.01.2011, 13:37
    11

    Wir haben erst gezögert, weil wir uns unsicher waren, ob wir die Berechnung ohne Hilfe durchführen können. Unsere Befürchtung war jedoch grundlos. Ihr Programm ist sehr einfach zu bedienen und hat uns sehr geholfen, einen ersten Anhaltspunkt im Verkaufspreis zu finden. Fam. H. und S. Wilhelm

  12. von A. Eigenmann
    03.05.2011, 16:22
    12

    Vielen Dank für Ihre Hilfestellung. Die Bewertung hat nun einwandfrei funktioniert.
    A. Eigenmann

  13. von Heinz Ackle
    11.07.2011, 09:31
    13

    Was ist genau der Unterschied zwischen Eigentumswohnung und Eigentumswohnung Attika?

  14. von Lofthome Immobilien AG
    11.07.2011, 18:25
    14

    Sofern alle weiteren Bewertungsdaten identisch sind, wird die Attikawohnung höher bewertet. Dies, weil Wohnungen im obersten Geschoss in aller regel begehrter sind und deshalb höhere Verkaufspreise erzielen.

  15. von Paul Connolly
    18.07.2011, 07:22
    15

    Ich habe nach erfolgter Bewertung versehentlich die von Ihnen erhaltenen Daten gelöscht. Können Sie mir die Bewertungsresultate nochmals zusenden?

  16. von Lofthome Immobilien AG
    18.07.2011, 08:57
    16

    Herr Connolly – wurde bereits erledigt.

  17. von scheidegger
    08.09.2011, 12:23
    17

    Ist eine Online- Berechnung für eine Immobilie mit Baurecht auch möglich?

  18. von Lofthome Immobilien AG
    08.09.2011, 12:30
    18

    Frau Scheidegger, das ist leider nicht möglich. Der Grund hierfür ist, dass Baurechtsverträge bzw. Liegenschaften im Baurecht viele unterschiedlichen Bedingungen aufweisen können. Beispielsweise gehören dazu die Gesamtlaufzeit des Baurechts, die Restlaufzeit, der vereinbarte Baurechtszins, evtl. die Indexierung des Zinses, eine allfällige Heimfallentschädigung, um nur einige Aspekte zu nennen.

    Die Berechnung für einen wenig erfahrenen Benutzer wäre damit sehr viel komplexer womit das Risiko einhergeht, dass ein errechnetes Resultat die wirtschaftliche Realität zuwenig exakt widerspiegeln würde. Uns ist auch nicht bekannt, dass Banken Immobilienschätzungen im Baurecht auf Basis computergestützter Berechnungen vornehmen.

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